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HInweisgeberschutzgesetz
Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern wurde in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingeführt, das darauf abzielt, Personen zu schützen, die Verstöße gegen Gesetze oder andere Missstände in Unternehmen oder Organisationen melden.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll diejenigen schützen, die im guten Glauben auf Missstände oder illegale Aktivitäten in der Organisation hinweisen. Es garantiert den Schutz von Whistleblowern vor Repressalien, wie z. B. Kündigungen oder Diskriminierung, und stellt sicher, dass ihre Meldungen vertraulich behandelt werden.
Wir prüfen jeden Hinweis und gehen diesen konsequent nach. Wir sind dankbar für jede Information, die uns dabei hilft, Unregelmäßigkeiten aufzudecken und Missstände zu beheben.
Hinweise werden niemals als Vertrauensbruch gewertet. Es wird keine Form von nachteiligem Verhalten gegen jemanden, der in gutem Glauben auf einen möglichen Verstoß hingewiesen hat toleriert. In gutem Glauben bedeutet, aufrichtig der Meinung zu sein, dass es sich um einen Verstoß gegen betriebliche Werte, interne Regelungen oder Gesetze handelt.
Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende. Die daraus resultierenden Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines geschützten Prozesses bearbeitet. Eine Rückmeldung an den Hinweisgebenden erfolgt zeitnah.